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ASoK 10, Oktober 2007, Seite 378

Gutgläubiger Verbrauch im Arbeitsrecht

Rückforderbarkeit, wenn Ungebührlichkeit der Leistung erkennbar war

Mag. Andreas Gerhartl

Hat der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Leistungen erhalten, die ihm nicht gebühren, so stellt sich die Frage, inwieweit gegen einen Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers der gutgläubige Verbrauch der betreffenden Leistungen eingewendet werden kann.Der folgende Beitrag widmet sich diesem Thema.

1. Grundsätzliches

Durch das Judikat 33 (neu) wurde klargestellt, dass zu Unrecht erbrachte Leistungen, die Unterhaltscharakter aufweisen, entgegen § 1431 ABGB nicht zurückgefordert werden können, wenn sie im guten Glauben verbraucht wurden. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsgrund für die Auszahlung nachträglich wegfällt. Diesem Grundsatz kommt für Entgelt, das im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer ungebührlich empfangen wurde, hohe praktische Bedeutung zu, und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Höhe des Entgelts falsch berechnet oder einen Entgeltbestandteil irrtümlich angewiesen hat.

Unter den Entgeltbegriff fällt (auch) in diesem Zusammenhang nicht nur das laufende Monatsgehalt, sondern bspw. auch eine Urlaubsbeihilfe, eine Weihnachtsremuneration oder ein Ruhegenuss.

Der tatsächliche Verbrauch des zu viel empfangenen Entgelts muss vom Arbeitnehmer nicht bewiesen werden, da au...

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