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ASoK 7, Juli 2007, Seite 252

Befristung von Einzelvereinbarungen in Arbeitsverträgen

Zulässigkeit und rechtliche Konsequenzen

Dr. Jasmin Pacic

Die Befristung der Arbeitsverträge ist ein wichtiges Instrument der Flexibilisierung des Arbeitskräfteeinsatzes. Eine Befristung von einzelnen Vertragsteilen (z. B. über ein höheres Entgelt) stellt eine ähnliche Form der Flexibilisierung dar. Durch befristete Einzelvereinbarungen (z. B. Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, Lage der Arbeitszeit, freiwillige Leistungen des AG) - entweder beim Vertragsabschluss oder auch zu einem späteren Zeitpunkt oder gar wiederkehrend- kann dieselbe Wirkung erreicht werden wie mit einer Teilkündigung.Die befristeten Bedingungen können dem AN sowohl Vorteile bringen (insb. höheres Entgelt) als auch beträchtliche Nachteile zur Folge haben (Umgehung des Kündigungsschutzes).

Befristete Einzelvereinbarungen in Arbeitsverträgen (sog. Teilbefristungen) können sich z. B. auf das Entgelt beziehen, indem der AG für einen bestimmten Zeitraum ein höheres oder niedrigeres Entgelt ausbezahlt. Ebenso können Zulagen, Prämien, Provisionen etc. bloß befristet gewährt werden; eventuell auch wiederkehrend in unterschiedlicher Höhe nach einseitiger Festsetzung oder Vereinbarung nach Auslaufen der jeweiligen Befristung. Weiters ist z. B. die befristete (vom Arbeitsvert...

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