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ASoK 4, April 2007, Seite 126

Bemerkungen zum so genannten "Wahlrecht" des Arbeitnehmers beim besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz

Nichtigkeit der Auflösungserklärung oder Schadenersatz

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Holzer

Der besondere Bestandschutz im österreichischen Arbeitsrecht ist derart gestaltet, dass Auflösungserklärungen von Arbeitsverhältnissen geschützter Personen der Zustimmung des Gerichts oder einer Behörde bedürfen, widrigenfalls sie der Nichtigkeit anheimfallen. In Lehre und Rechtsprechung hat sich weitgehend die Beurteilung durchgesetzt, dass es sich bei dieser Nichtigkeit um eine relative handelt, was bedeutet, dass sich auf sie nur der betroffene Arbeitnehmer berufen kann. Unterlässt der Arbeitnehmer die Geltendmachung der Nichtigkeit, so bleibt es bei der Wirksamkeit der Auflösungserklärung, was insbesondere, wenn es sich um eine unbegründete Entlassung handelt, Schadenersatzpflichten des Arbeitgebers nach sich zieht. Für diese Möglichkeit, die an sich nichtige Auflösungserklärung gegen sich gelten zu lassen, hat sich in Lehreund Rechtsprechung die Bezeichnung "Wahlrecht des Arbeitnehmers" eingebürgert.

Im Einzelnen hat das Wahlrecht in der Rechtsprechung bei so gut wie allen Formen des besonderen Bestandschutzes Anerkennung erfahren: So beim Kündigungs- und Entlassungsschutz der Betriebsräte, beim Elternschutz, beim besonderen Bestandschutz der Behinderten, der Lehrlinge, beim Kü...

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