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ASoK 1, Jänner 2007, Seite 38

OGH: Arbeitskräfteüberlassung/Wegzeitvergütung

Dem überlassenen Arbeitnehmer gebühren gemäß § 10 Abs. 1, 3. Satz AÜG im Beschäftiger-Kollektivvertrag vorgesehene, als Entgelt zu qualifizierende Wegzeitvergütungen. - (§ 10 Abs. 1 AÜG)

"Wie Adametz (Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung, ASoK 2002, 66 [74]) ausführt, wird dies von Arbeitgeberseite mit der Begründung bestritten, dass die Entschädigung für auswärtige Arbeiten ausschließlich im KVAÜ geregelt sei, und dieser - ausgenommen für Reisezeiten außerhalb der Arbeitszeit bei Entsendung ins Ausland - keine Wegzeitvergütung vorsehe. Schindler (Arbeitskräfteüberlassungs-Kollektivvertrag, 152) ist dieser Auffassung mit überzeugenden Argumenten entgegengetreten. Er verweist auf Abschnitt VIII. A. 1. des KVAÜ, wo ausdrücklich hervorgehoben werde, dass die im angesprochenen Abschnitt begründeten Ansprüche auf Aufwandsentschädigung den Entgeltanspruch gemäß § 10 AÜG nicht berühren. Der Kollektivvertrag sei auch gar nicht in der Lage, den aus § 10 Abs. 1, 3. Satz AÜG resultierenden Anspruch zu beseitigen (näher Schindler, a. a. O., der sich auch mit den Gründen auseinandersetzt, die die Kollektivvertragsparteien bewogen haben, die Honorierung der Reisezeit nur im Zusammenhang mit Ausland...

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