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Konzerninterne Sub-Arbeitsgestellung
• Konzerninterne Sub-Arbeitsgestellung
EAS 2686 vom ; SWI 2/2006, 55; BGBl. III Nr. 92/2005 vom ; BGBl. II Nr. 44 vom .
U. a. bei der Überlassung von Arbeitnehmern aus dem Ausland nach Österreich gelten seit neue Bestimmungen. In den o. a. Verordnungen wird geregelt, in welchen Fällen eine DBA-konforme Steuerentlastung direkt an der Quelle oder nur im Rückzahlungsverfahren erfolgen kann.
Anmerkung: Das praktische Problem besteht darin, dass im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung vom Ausland sowohl die Abzugsteuer gem. § 99 Abs. 1 Z 5 EStG in Höhe von 20 % anfallen kann als auch Lohnsteuer für die betreffenden Dienstnehmer. Um diese (vorläufige) Doppelbelastung zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, dass der ausländische Arbeitskräfteüberlasser unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart einen Bescheid erhält, in dem eine Befreiung von der Abzugsteuer ausgesprochen wird.