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Arbeitslosigkeit und Geschäftsführertätigkeit
Rechtsmeinungen des VwGH
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen die Ausübung bestimmter selbstständiger Tätigkeiten (insbesondere als Geschäftsführer, Gesellschafter von Personengesellschaften oder Liquidator einer Gesellschaft) dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe entgegensteht. Der vorliegende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Antworten, die der VwGH dazu entwickelt hat.
1. Arbeitslosigkeit eines zurückgetretenen Geschäftsführers
Die mit einem Geschäftsanteil verbundene Rechtsausübung im Konkurs über das Vermögen des (im gegenständlichen Fall: alleinigen) Gesellschafters steht dem Masseverwalter zu, weshalb dieser jedenfalls befugt ist, die Rücktrittserklärung des Geschäftsführers der GmbH entgegenzunehmen.
Dadurch endet (bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sofort, ansonsten nach Ablauf von 14 Tagen) dessen die Arbeitslosigkeit ausschließendes Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 12 Abs. 1 AlVG.
2. Arbeitslosigkeit eines gewerberechtlichen Geschäftsführers
Dem Umstand, dass ein Arbeitsloser gewerberechtlicher Geschäftsführer einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) ist, kommt in Bezug auf eine allfällige Eigenschaft als (unselbstständiger) ...