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Arbeitslosigkeit bei Ausübung selbständiger Tätigkeiten
Besonderheiten gegenüber Dienstverhältnissen
Die Einbeziehung selbständiger Tätigkeiten in die Arbeitslosenversicherung erforderte unter anderem eine Neuregelung des Tatbestandsmerkmals der Arbeitslosigkeit. Mittlerweile liegen auch die ersten Entscheidungen zu dieser geänderten Gesetzeslage vor. Der folgende Beitrag versucht, einen Überblick über die (nach wie vor) neuralgischen Punkte dieser Materie zu geben.
1. Vorliegen von Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit setzt gem. § 12 Abs. 1 Z 1 bis 3 AlVG voraus, dass
eine (selbständige oder unselbständige) Tätigkeit beendet wurde,
keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung vorliegt und
keine neue oder weitere (selbständige oder unselbständige) Tätigkeit ausgeübt wird.
Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt werden; es ist daher nicht nur erforderlich, dass die Erwerbstätigkeit beendet ist, sondern dass darüber hinaus grundsätzlich auch keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung mehr besteht sowie keine neue oder weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Obwohl die Ausübung einer (bloß) geringfügigen Erwerbstätigkeit i. S. d. § 12 Abs. 6 AlVG prinzipiell unschädlich ist, schließt dieser Umstand Arbeitslosigkeit i. S. d. § 12 Abs. 1 AlVG daher nur dann nicht aus, wenn auch keine Pflichtversicherung in der Pensionsversic...