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Zuschläge zum Entgelt bei (teil)nichtigen Arbeitszeitvereinbarungen
Wenn sich ein Arbeitgeber die Einteilung von Arbeitskräften nach Bedarf vorbehält, soll das für ihn teuer werden können - so will dies der OGH
1. Vorgeschichte und Sachverhalt
Mit seiner Entscheidung vom , 8 ObA 116/04y, hat der OGH die - im Hinblick auf ihre europarechtlichen Implikationen bekannt gewordene - Rechtssache Wippel gegen Peek & Cloppenburg GmbH & Co KG zu einem innerstaatlichen Zwischenergebnis geführt - und dies mit überraschendem Ergebnis.
Zunächst der Sachverhalt, wie er sich in den beiden Entscheidungen des OGH darstellt: Die beklagte Arbeitgeberin hatte der klagenden Arbeitnehmerin ein Arbeitszeitmodell "Beschäftigung nach Bedarf - Konsensprinzip" angeboten. Im Falle der Bewährung hätte nach Ansicht der Arbeitgeberin auch über ein fixes Beschäftigungsverhältnis gesprochen werden können. Der Klägerin wurde bereits im Aufnahmegespräch mitgeteilt, nicht mit einem fixen Einkommen rechnen zu können; weiters wurde darauf hingewiesen, dass keine Rufbereitschaft bestehe, sondern die Arbeitseinsätze stets nur im Einvernehmen vereinbart werden würden. Die Arbeitnehmerin sollte jeweils für die Folgewoche einen schriftlichen Dienstplan erhalten, gegebenenfalls von der Arbeitgeberin im Falle des Bedarfs kurzfristig angerufen werden; die Arbeitnehmerin traf im Gegenzug keine Pflicht, diese Arbeitsangebote anzunehmen. S...