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ASoK 3, März 2005, Seite 111

Reinigungsarbeiten im Rahmen eines steuerrechtlichen Dienstverhältnisses

Dr. Wolfgang Höfle

Reinigungsarbeiten im Rahmen eines steuerrechtlichen Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG)

ARD 5560/11/2005: .

Ein „Auftragnehmer", der sich mittels „Werkvertrags" zu einer einmal wöchentlichen Reinigung bestimmter Objekte verpflichtet und dafür ein arbeitszeitunabhängiges Entgelt erhält und zudem die Putzmittel beigestellt bekommt, erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb).

Anm. HW: Diese Entscheidung erscheint mir „strenger" als die Verwaltungspraxis, vgl. z. B. LStR 2002, Rz. 972: „Eine Aufräumperson steht regelmäßig in einem Dienstverhältnis, selbst wenn ihr hinsichtlich der Arbeitszeit eine gewisse Freizügigkeit eingeräumt ist. Indizien für ein Dienstverhältnis sind eine regelmäßig (mindestens einmal wöchentliche) Tätigkeit, die Beistellung der Arbeitsmittel durch den Auftraggeber und keine Vertretung durch eine andere Person. Besteht die Möglichkeit, sich ohne Zustimmung des Arbeitgebers vertreten zu lassen und die Entgegennahme von Aufträgen zu verweigern, so liegt grundsätzlich kein Dienstverhältnis vor."

Diese VwGH-Entscheidung erscheint mir aber auch aus folgenden Gründen nicht überzeugend: Warum soll es ausgerechnet bei Reinigungsa...

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