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ASoK 3, März 2005, Seite 78

Entgeltanspruch für Trittbrettfahrer?

Zum Lohnanspruch der Arbeitsbereiten als Grundsatzfrage des Arbeitskampfrechts

Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold

Die vom ÖGB organisierten Streiks im November 2003 werfen für die zukünftige Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in Österreich grundsätzliche Fragen auf. Eine der bedeutendsten ist die nach dem Lohnanspruch jener Arbeitnehmer, die sich arbeitsbereit erklärt haben und infolge des Streiks ihre Arbeit nicht verrichten konnten. Ob sie trotz des Unterbleibens der Arbeitsleistung für die ausgefallene Arbeit einen Entgeltanspruch haben oder nicht, wird die Art und Weise der kollektiven Streitaustragung in Zukunft ganz wesentlich beeinflussen. Bei Anerkennung eines Lohnanspruches der sich arbeitsbereit erklärenden AN werden auch in Österreich ganz neue Formen der Arbeitskampfführung, insbesondere der Streikorganisation, entstehen.

I. Kein Entgelt ohne Arbeit auch im Arbeitskampf?

Für die Anerkennung eines Lohnanspruchs der sich arbeitsbereit erklärenden AN im Arbeitskampf bedarf es einer eigenen Anspruchsgrundlage. Auch im Arbeitsverhältnis sind Arbeit und Entgelt synallagmatisch verknüpft. Ohne eine konkrete Anspruchsgrundlage auf Lohnfortzahlung besteht im Grundsatz bei Entfall der Arbeit auch kein Entgeltanspruch. Als Anspruchsgrundlage für die Lohnfortzahlung an sich arbeitsbereit erklären...

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