Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 10, Oktober 2004, Seite 347

Beitragspflicht und Zukunftssicherung

Das Ende der Zukunftssicherung aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht?

Mag. Roland Reisch

Mit dem VwGH-Erkenntnis vom , 2001/08/0028, hat sich das Höchstgericht aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht mit der Frage befasst, wie eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu qualifizieren ist, in der die kollektivvertragliche Ist-LohnErhöhung um jenen Betrag gekürzt wird, der als Prämie durch den Arbeitgeber gem. § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG an eine Lebensversicherung bezahlt wird.

1. Sachverhalt

Dem VwGH-Erkenntnis lag folgender Sachverhalt zugrunde:

In einer Betriebsvereinbarung erklären der Arbeitgeber und der Betriebsrat ihr Einverständnis, für alle Arbeitnehmer eine Zukunftsvorsorge gem. § 3 Abs. 1 Z 15 EStG einzurichten. In dieser Betriebsvereinbarung verpflichtet sich der Arbeitgeber, für seine Mitarbeiter einen Betrag von (damals) 4.000 öS in eine Kapital bildende Lebensversicherung einzuzahlen. Weiters enthält die Betriebsvereinbarung unter dem Titel „Beiträge der Dienstnehmer" die Bestimmung, dass die gem. Kollektivvertrag fällige Erhöhung der Bruttogehälter bzw. der Löhne um einen Betrag von monatlich 286 öS gekürzt wird. Sowohl die Angestellten als auch die Arbeiter verzichten unwiderruflich auf diesen Betrag zugunsten der Prämienzahlung durch den Arbeitgeber. Weiters verpflichtete sich der Arbei...

Daten werden geladen...