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Berechnung des Jubiläumsgeldes - Einbeziehung des ersten Arbeitstages
1. Die vom Kollektivvertrag verwendete Formulierung „Nach ununterbrochener Dauer des Dienstverhältnisses gebührt (ua) zum 35-jährigen Dienstjubiläum 2 Monatsentgelte als Jubiläumsgeld“ lässt rein sprachlich sowohl die Interpretation zu, dass es nur auf die ununterbrochene Betriebszugehörigkeit über den Zeitraum von (ua) 35 Jahren, als auch, dass es auf den Jahrestag des Diensteintritts ankommt.
2. Im allgemeinen Verständnis wird aber mit Dienstjubiläen die Vorstellung verbunden, dass für eine bestimmte Anzahl von Dienstjahren eine Prämie bezahlt wird. Jubiläumsgeldern liegt der Gedanke einer Anerkennung und Belohnung für langjährige Betriebszugehörigkeit zugrunde. Sie gelten die Betriebstreue nach mehrjähriger Betriebszugehörigkeit ab.
3. Bereits in der Entscheidung vom 11. 1. 19959, ObA 803/94, wurde darauf hingewiesen, dass für die Berechnung von Dienstjahren der tatsächlich rechtliche Beginn des Dienstverhältnisses entscheidend sei, weshalb § 902 Abs 1 ABGB, nach dem prinzipiell der Tag nicht mitgezählt werde, auf den das Ereignis falle, von dem der Fristlauf beginne, nicht heranzuziehen sei. Der erste Tag des Dienstverhältnisses sei ebenso Vertragserfüllung wie jeder der folgenden und daher entg...