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ASoK 10, Oktober 2003, Seite 336

Neue Arbeitnehmerschutzvorschriften in Kraft getreten

Grenzwerteverordnung 2003, Bühnen-FK-V, Elektroschutzverordnung 2003, Novellen der BauV und des KJBG/BäckAG (Jugendlichenuntersuchungen)

Dr. Renate Novak

1. Grenzwerteverordnung 2003 (Novelle der GKV 2001)

Die Grenzwerteverordnung 2001 (GKV 2001), BGBl. II Nr. 253/2002, wurde mit Wirksamkeit durch BGBl. II Nr. 184/2003 geändert und trägt nunmehr den Verordnungstitel Grenzwerteverordnung 2003 (GKV 2003). Mit dieser ersten Novelle wurde neuen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und dem aktuellen Stand der Technik hinsichtlich der Grenzwerte für Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz entsprochen. Die Neuregelung setzt die EU-Richtlinie 2000/39/EG um und ist eine Durchführungsverordnung zu den §§ 45 und 48 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994.

Neue Grenzwerte: Für bisher nicht geregelte Stoffe wurden in den Anhängen I und II 13 Grenzwerte erstmals festgelegt, z. B. ein TRK-Wert für die eindeutig krebserzeugenden Dieselmotoremissionen mit 0,1 mg/m3 bzw. 0,3 mg/m3 für bestimmte Bereiche.

Senkung bestehender Grenzwerte bei 37 Stoffen, z. B. der MAK-Werte für bestimmte Lösemittel, Ammoniak, Fluorwasserstoff und Hexamethylen-1,6-diisocyanat („HDI").

S. 337 Änderung von Kurzzeitwerten bei 50 Stoffen: Stoffe mit bisherigem Kurzzeitwert 30 Minuten Mittelwert (zweifache Überschreitung des Tagesmittelwertes/viermal je Schicht) wurden umgestellt...

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