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aws-Garantierichtlinie 2025
, 2025-0.373.852, BMF-AV 2025/91.
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist vom BMF mit der Abwicklung von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 (BGBl 1977/296 idgF) beauftragt. Gemäß § 1 Abs 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu erlassen.
Die aws-Garantierichtlinie 2025 tritt mit in Kraft und gilt bis . Anträge können bis bei der aws eingebracht werden. Über die Ansuchen muss bis spätestens entschieden werden.
Die Richtlinie des Bundesministers für Finanzen für Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemäß Garantiegesetz 1977 für die Jahre 2025 - 2028 ist abrufbar unter dem folgenden Link: https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/9b7f85d18a92-4444-8372-15363a8bedbd/83690.1.10.0.pdf.