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Ausnahme von der NoVA für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung
Änderungen des Anwendungsbereichs des Normverbrauchsabgabegesetzes
Am wurde ua eine Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG 1991) im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2025/26) kundgemacht. Mit dieser Änderung wird der Fahrzeugbegriff der NoVA auf Kraftfahrzeuge eingeschränkt, die hauptsächlich zur Personenbeförderung beschaffen sind. Damit sollen, der Begründung zum Gesetzesantrag folgend, Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen, von der NoVA ausgenommen werden.
1. Ausnahme vom Kraftfahrzeugbegriff für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung
1.1. Entwicklung
Bis zur Änderung des NoVAG 1991 durch das BGBl I 2021/18, wirksam ab , unterlagen - neben bestimmten einspurigen Kraftfahrzeugen - ausschließlich mehrspurige Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge der NoVA. Die Einteilung orientierte sich damals an der Kombinierten Nomenklatur, NoVA-pflichtig waren konkret Kraftfahrzeuge der Position 8703. Abgrenzungsprobleme ergaben sich damals insbesondere zu Kraftfahrzeugen der Position 8704 (Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren), da es hier Kraftfahrzeuge gab, die ihrer Beschaffenheit nach für beide Zwecke verwendet werden konnten. Eine Reihe von Judikaten beschäftigte sich in der Vergangenheit mit dieser Abgrenzungsfrage.
Mit der Aufnahme von ...