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Zeitlicher Geltungsbereich und Gestaltungsmöglichkeiten bei Übertrittsvereinbarungen (BMVG)
• Zeitlicher Geltungsbereich und Gestaltungsmöglichkeiten bei Übertrittsvereinbarungen (BMVG)
ASoK 9/2002, 282 - 286: Artikel von Reinhard Geist.
Der Autor hält es jedenfalls für sittenwidrig, bei Vollübertritten erheblich weniger als 50 % des fiktiven Anspruches zu zahlen. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit Übertritts-Formularen konfrontiert, sei der Maßstab noch strenger.
Weiters geht er auf die im Gesetz kaum verständliche Regelung für den Fall, dass übergesetzliche Ansprüche auf Grund eines Kollektiv- oder Einzelarbeitsvertrages vorliegen, ein (siehe dazu auch Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung neu - BMVG, 2002, 215 ff.).