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Bilanzierung von Immobilien nach IFRS – IAS 16 und IAS 40 im Vergleich
Für Vermögenswerte des Immobilienvermögens, die längerfristig im Unternehmen genutzt werden, beinhalten sowohl IAS 16 als auch IAS 40 Regelungen zu deren Bilanzierung. Innerhalb der Regelungen des IAS 16 stehen zwei alternative Behandlungsmöglichkeiten eines längerfristig genutzten Vermögenswerts zur Verfügung, Gleiches gilt für IAS 40. Die Anwendung einer bestimmten Regelung resultiert zum Teil verpflichtend aus dem Nutzungszweck des betroffenen Vermögenswerts, kann aber auch von einer Wahlrechtsausübung durch den Bilanzierenden abhängen. Im Folgenden werden neben einem kurzen Überblick zu den jeweiligen Regelungen deren bilanzielle Auswirkungen an einem Beispielsachverhalt veranschaulicht.
1. Bilanzierung von Immobilien nach IAS 16
Nach IAS 16.6 stellen Sachanlagen – und damit auch Immobilien – materielle Vermögenswerte dar, deren Nutzung erwartungsgemäß länger als eine Periode (aber nicht unendlich, sondern zeitlich begrenzt) erfolgt und die für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke gehalten werden. Sie werden demnach im Rahmen des Produktionsprozesses bzw. der Geschäftstätigkeit des Unterneh...