Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kollektivvertraglicher Mindestlohn und Sachbezug in der Sozialversicherung
Beitragserhöhung durch unrichtige Anwendung arbeitsrechtlicher Grundsätze?
Der VwGH vertritt in zwischenzeitig stRsp. die Auffassung, dass im Bereich kollektivvertraglicher Mindestentgelte Bemessungsgrundlage für Pflichtversicherte nach dem ASVG nicht bloß der anstelle des kollektivvertraglichen Mindestlohnes vereinbarte höhere Sachbezug, sondern die Summe des (nicht bar ausbezahlten) kollektivvertraglichen Mindestlohns und des Sachbezugswerts sei. Mag man dieser Auffassung im Hinblick auf die prekäre wirtschaftliche Situation der Sozialversicherungsträger noch ein gewisses Verständnis entgegenbringen, verdient die arbeitsrechtliche Prämisse des VwGH eine mehr als kritische Würdigung. Den - wie später zu zeigen sein wird - „arbeitsrechtlichen Sündenfall" hat der VwGH im Erkenntnis vom , Zl. 92/08/0150 (= ZfVB 1995, 1420) begangen und diesen im Erkenntnis vom , Zl. 95/08/0037 (noch unveröffentlicht) „verfeinert".
1. Der Sachverhalt in den beiden Ausgangsfällen
1.1. Erkenntnis vom , Zl. 92/08/0150
Die Betreibergesellschaft eines Chinarestaurants stellte ihren Mitarbeitern (samt Familie) jeweils eine Wohnung zur Verfügung. Darüber hinaus durften die Mitarbeiter kostenlos essen. Der Sachbezugswert der Sachleistungen wurde vom k...