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ASoK 5, Mai 2002, Seite 151

Zum Umfang des Sicherstellungsauftrages für öffentliche Anstaltspflege

Keine Pflegekostenzuschüsse, wenn Leistungen im Rahmen eines Angliederungsvertrages erbracht werden

Dr. Ferdinand Felix

Der OGH hatte sich jüngst mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anstaltspflege zu befassen. In einer kürzlich ergangenen Entscheidungsprach der Gerichtshof aus, dass die Bundesländer die Verpflichtung zur umfassenden Sicherstellung der Anstaltspflege trifft. Können bestimmte hochspezialisierte Leistungen im Bundesland nicht durchgeführt werden und werden daher Patienten zur Behandlung in ausländische Spezialeinrichtungen transferiert, sind auch deren Leistungen mit der Bezahlung der Pflegegebührenersätze abgegolten. Patienten dürfen für diese Leistungen finanziell nicht in Anspruch genommen werden.

1. Vorbemerkung

Die Frage des Umfanges der Behandlungspflicht öffentlicher (landesfondsfinanzierter) Krankenanstalten ist regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen. Diese gewinnen insbesondere angesichts der in Art. 13 der Vereinbarung über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung nach Art. 15 a B-VG vorgesehenen Pauschalierung der Zahlungen der Sozialversicherungsträger an die Landesfonds zusehends an Bedeutung.

Im Jahr 1997 wurde die Krankenanstaltenfinanzierung neu geregelt. An die Stelle des Krankenanstalten-Zusammenarbeits-Fonds (KRAZAF) trat das Model...

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