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ASoK 2, Februar 2002, Seite 52

Sind ältere Väter glücklicher?

Dr. Wolfgang Höfle

Sind ältere Väter glücklicher? (§ 11 AVRAG, §§ 26 und 26 a AlVG, § 5 KBGG, § 227 Abs. 1 Z 5 ASVG, § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a und b EStG)

In ASoK 2001, 359 wurde berichtet, dass für Geburten ab wieder im direkten Anschluss an eine Mutter- bzw. Vaterkarenz eine bezahlte Bildungskarenz angeschlossen werden kann und dass ein Parallelbezug von Kinderbetreuungs- sowie Weiterbildungsgeld möglich ist. Nunmehr kann folgendes Beispiel, das durch kreative Seminarteilnehmer mitentwickelt wurde, angefügt werden:

Zunächst nimmt die Mutter die Karenz und das Kinderbetreuungsgeld für zwei Jahre in Anspruch. Im dritten Jahr übernimmt der Vater die Kinderbetreuung. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber Bildungskarenz, die nachzuweisenden Weiterbildungen besucht er abends. Sollte dieser Vater über 45 Jahre alt sein, so entspricht die Höhe seines Weiterbildungsgeldes der Höhe seines fiktiven Arbeitslosengeldes (diese Sonderregelung tritt gemäß § 80 Abs. 9 AlVG für Neufälle ab außer Kraft). Ist er dort in der höchsten Stufe, erhält er ein Jahr lang etwas über 1.500 € monatlich. Falls ihm das nicht genug ist, kann er versuchen, vom Arbeitgeber noch Entgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze zu erhalten; dieses Entgelt ist nicht schädlich für den Bezug von Weiterbildungsgeld,...

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