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ASoK 1, Jänner 2002, Seite 24

Wieder einmal OGH versus VwGH: Kollektivvertragsentgelt mit Sachbezug erfüllbar?

Dr. Wolfgang Höfle

Wieder einmal OGH versus VwGH: Kollektivvertragsentgelt mit Sachbezug erfüllbar?

9 Ob A 161/01v: ARD 5263/9/2001.

In ASoK 2001, 329 wurde berichtet, dass der VwGH sich darauf festgelegt hat, dass das kollektivvertragliche Entgelt im Regelfall in Geld zu bezahlen ist; im Bezug nehmenden Erkenntnis ging es um einen Firmen-Pkw, der privat genutzt werden durfte.

Der OGH hat nun im o. a. Erkenntnis anscheinend genau das Gegenteil entschieden. Dem eingeklagten Anspruch von 7.010,54 S p. M. wurde zunächst die den Mindestlohn übersteigende Überzahlung in Höhe von 4.288 S p. M. gegenübergestellt (was allein zu wenig gewesen wäre). Im nächsten Schritt wurde aber auch der Sachbezug für den Firmen-Pkw (!) berücksichtigt. Da dieser Wert unbestritten mit 4.012 S p. M. anzusetzen war, betrug die tatsächliche Überzahlung über 8.000 S monatlich, wodurch die eingeklagten monatlichen Entgelte von durchschnittlich 7.010,54 S abgedeckt wurden.

M. E. ist die Ansicht des OGH überzeugender. Zunächst erscheint es nämlich keineswegs so eindeutig, dass die Kollektivvertragspartner unter Entgelt nur Geldlohn, nicht aber Sachbezüge verstehen. Außerdem sind gemäß § 3 Abs. 1 ArbVG Sondervereinbarungen zulässig, s...

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