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Steuerfreie Weihnachtsfeier/Weihnachtsgeschenke
• Steuerfreie Weihnachtsfeier/Weihnachtsgeschenke (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG)
Für Dienstnehmer ist die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nur insoweit steuer- und beitragsfrei, als der geldwerte Vorteil daraus den Jahresbetrag von 5.000 S (ab 2002: 365 €) nicht übersteigt (LStR 1999, Rz. 78 ff.). Der Freibetrag gilt pro Kalenderjahr, nicht pro Betriebsveranstaltung (z. B. Weihnachtsfeier).
Zusätzlich bleiben Geschenke anlässlich von Betriebsveranstaltungen in Höhe von bis zu 2.550 S (ab 2002: 186 €) als Sachzuwendungen beim Dienstnehmer steuer- und beitragsfrei. Die Abhaltung einer Weihnachtsfeier ist keine Bedingung für die Steuerfreiheit, allein die Verteilung der Geschenke gilt bereits als Betriebsveranstaltung. Geldgeschenke, wie z. B. auch die Schenkung eines Euro-Startpaketes, sind lohnsteuerpflichtig. Werden jedoch Gutscheine oder Geschenkbons, die nicht in Bargeld abgelöst werden können, verschenkt, handelt es sich um steuerfreie Weihnachtsgeschenke - ebenso Goldmünzen, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht.
Über die o. a. Beträge hinausgehende Kosten pro Jahr und Dienstnehmer, also für (Weihnachts-)Geschenke und Betriebsveranstaltungen zusammen mehr als 7.550 S, sind sowohl lohnsteuer- als au...