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IRZ 7-8, Juli 2022, Seite 327

Erstanwendung der EU-Taxonomie in der Finanzbranche

Teil 2: Die Untersuchung der Kennzahlen von Kreditinstituten zeigt eine große Spannweite der Ergebnisse zu den taxonomiefähigen Vermögenswerten und unterschiedliche Auslegungen in der Berichterstattung

Joachim Krakuhn, Elena Gilles und Sebastian Johannes Cikanek

Aufgrund der Offenlegungsvorschriften nach Artikel 8 der EU-Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie) stehen Banken und Versicherer vor neuen Herausforderungen in ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung. PwC hat in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität München eine Marktstudie über die in diesem Jahr erstmals veröffentlichten Kennzahlen gemäß der EU-Taxonomie durchgeführt. Im folgenden Beitrag wird die Berichterstattung nach Artikel 8 der EU-Taxonomie von 32 Banken mit Sitz innerhalb der EU analysiert. In einem vorhergehenden 1. Teil des Beitrags (IRZ 2022, 267) wurde eine entsprechende Analyse für Versicherungsunternehmen durchgeführt, die bereits eine große Bandbreite an Interpretationen der gesetzlichen Anforderungen bei der Anwendung der EU-Taxonomie gezeigt hat.

1. Regulatorischer Hintergrund

Unternehmen waren 2022 erstmalig verpflichtet, für das Berichtsjahr 2021 nach Artikel 8 der EU-Taxonomie sowie der dazugehörigen EU-Delegierten Verordnung 2021/2178 (Delegierte Verordnung) über die Taxonomiekennzahlen ihrer Aktivitäten zu berichten. Nach Artikel 10 der Delegierten Verordnung müssen Finanzunternehmen in den ersten beiden Jahren der Taxonomie-Berichterstattung die Taxonom...

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