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IRZ 6, Juni 2022, Seite 267

Erstanwendung der EU-Taxonomie in der Finanzbranche

Teil 1: Die Untersuchung der Kennzahlen von Versicherungen zeigt einen geringen Anteil taxonomiefähiger Vermögenswerte und unterschiedliche Auslegungen in der Berichterstattung

Joachim Krakuhn, Janka Stöwahse, Elena Gilles und Sebastian Johannes Cikanek

Aufgrund der Offenlegungsvorschriften nach Artikel 8 der EU-Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie) stehen Banken und Versicherer vor neuen Herausforderungen in ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung. PwC hat in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität München eine Marktstudie über die in diesem Jahr erstmalig veröffentlichten Kennzahlen gemäß der EU-Taxonomie durchgeführt. Im folgenden Beitrag wird die erstmalige Berichterstattung der Versicherungsunternehmen nach Artikel 8 der EU-Taxonomie analysiert. Die Marktstudie umfasst fünf große deutsche und sieben weitere europäische Versicherungsunternehmen. In einem Folgebeitrag (Teil 2) wird eine entsprechende Analyse für den Bankensektor dargestellt.

1. Regulatorischer Hintergrund

Die Europäische Union (EU) hat sich das Ziel gesetzt, im Einklang mit den Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 den Umbau zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft voranzutreiben und sich verpflichtet, bis Ende 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Zur Zielerreichung sollen Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umgelenkt werden, wobei der Finanzwirtschaft eine Schlüsselrolle beigemessen wird. Dazu verabschiedete die Europäische Kom...

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