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ASoK 10, Oktober 2001, Seite 323

Seelische Schmerzen als ersatzfähiger Schaden

OGH erweitert Umfang der Ersatzpflicht bei qualifiziertem Verschulden

Dr. Lukas Stärker

Der OGH befasste sich im Mai 2001mit der Frage, ob auch Gefühls- und Seelenschmerzen über den Verlust naher Angehöriger, die zu keiner Gesundheitsschädigung i. S. d. § 1325 ABGB geführt haben, ersatzfähige Schäden sind. Er bejahte dies erstmals für nahe Angehörige des Opfers und im Fall eines qualifizierten Verschuldens des Schädigers.

1. Sachverhalt

Ein 8-jähriges Mädchen wurde als Fußgängerin bei einem Verkehrsunfall von einem LKW erfasst und getötet. Die beiden Kläger sind die Eltern des Unfallopfers. Die drei Geklagten sind der Lenker (Erstgeklagter), der Halter (Zweitgeklagter) und die Haftpflichtversicherung des LKW (Drittgeklagte).

Der Erstkläger, der vom Unfall von einer Nachbarin verständigt worden war, fand seine Tochter an der Unfallstelle noch auf der Straße liegend. Der Notarzt teilte ihm mit, dass sie keine Chance gehabt habe. Aus neuropsychiatrischer und neuropsychologischer Sicht kam es zu einer Trauerreaktion, welche als psychologisch normal zu betrachten ist. Eine posttraumatische Belastungsstörung war nicht gegeben. Es ergaben sich auch keine Hinweise für Persönlichkeitsstörungen, welche das Auftreten einer solchen begünstigen würden. Der Erstkläger reagierte auf den tödlichen...

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