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Neuer Zeitrahmen für die Berichterstattung bezüglich Nachhaltigkeit und Lieferketten
Ein Überblick über die „Stop the Clock“-Richtlinie und mögliche Auswirkungen auf das NaBeG
Im Februar legte die Europäische Kommission den Vorschlag zum Omnibus-Paket zur Änderung mehrerer EU-Richtlinien einschließlich der CSRD und CSDDD vor. Der Vorschlag zur Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der CSRD und CSDDD wurde mit der Veröffentlichung der „Stop the Clock“-Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union vom (wirksam ab ) schnell umgesetzt. Ziel ist es, den Unternehmen Rechtssicherheit zu verschaffen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu stärken. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht muss bis Ende 2025 erfolgen.
Der Beitrag zeigt die zeitlichen Verschiebungen durch die „Stop the Clock“-Richtlinie und gibt einen Ausblick über die weiteren zu erwartenden Entwicklungen im Rahmen des NaBeG und durch den Richtlinienvorschlag COM (2025) 81 final.
1. Hintergrund
Am legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das erste Omnibus-Paket zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU), der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (RL 2006/43/EG), der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, RL [EU] 2022/2464) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, RL [EU...