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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

16. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5040-1

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 163 Sonderwochengeld

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Mit BGBl I 2024/64 wurde in § 163 ein Sonderwochengeld für AN eingeführt. Dies rückwirkend mit , wobei die Geltendmachung eines rückwirkenden Sonderwochengeldanspruchs bis zum möglich ist. Anlass war, dass der OGH die bisherige Rechtslage als unionsrechtswidrig beurteilte (8 ObA 42/22t), weil AN, die sich bei Eintritt des VF der Mutterschaft in Elternkarenz aufgrund der Geburt eines älteren Kindes befanden und kein KBG mehr bezogen, keinen Anspruch auf Wochengeld (oder Entgeltfortzahlung) hatten (sog „Wochengeldfalle“ [s näher Rz 33b zu § 162]). Das Recht auf Mutterschutzurlaub im Sinne der Mutterschutz-RL 92/85/EWG - und insbesondere auf die in diesem Zusammenhang gebührende Geldleistung - darf nicht durch die Inanspruchnahme eines Elternurlaubes beeinträchtigt werden. Der sich unmittelbar aus Art 11 Z 2 lit b Mutterschutz-RL ergebende Anspruch wurde nunmehr als Anspruchsgrundlage für die betroffene Personengruppe geschaffen (vgl Höllwarth, Neuerungen des Sonderwochengeld-Gesetzes, Beseitigung der Wochengeldfalle, ASoK 2024, 290).

2

Voraussetzung für den Bezug von Sonderwochengeld ist, dass sich die AN bei Eintritt des VF der Mutterschaft in Ka...

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