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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

16. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5040-1

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 125 Bemessungsgrundlage

Walter Schober

1

Die Höhe des Krankengeldes hängt von der Höhe des beitragspflichtigen Entgelts ab, das im Beitragszeitraum vor der Erkrankung bezogen wurde. In die BMG sind grds auch Sonderzahlungen pauschaliert durch einen prozentuellen Zuschlag einzubeziehen. Dieser Zuschlag wurde in den Satzungen der KV-Träger einheitlich mit 17 % festgesetzt (Galler, Krankengeld und Wochengeld in der gesetzlichen KV nach ASVG und GSVG, JAP 2006/2007/33). Dies findet aber für den Fall nicht Anwendung, wenn der Versicherte - aufgrund kollektivvertraglicher oder einzelvertraglicher Regelung - ausnahmsweise auch noch im Zeitraum des Krankengeldbezugs einen Anspruch auf ungeschmälerte Fortzahlung der Sonderzahlungen hat. Dies entspricht der Absicht des Gesetzgebers, Doppelbezüge hintanzuhalten (vgl 10 ObS 95/24d).

2

Die BMG für das Krankengeld ist der für die Beitragsermittlung heranzuziehende und auf einen Kalendertag entfallende Arbeitsverdienst, der dem Versicherten in jenem Beitragszeitraum gebührte, der dem Ende des vollen Entgeltanspruches voranging. Das bedeutet im Einzelfall, dass das für einen bestimmten Monat erzielte Entgelt und nicht das in diesem Monat erzielte Entgelt maßgeblich ist. Bei...

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