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Budgetbegleitgesetz 2001
• Budgetbegleitgesetz 2001
Über die Sparmaßnahmen im sozialrechtlichen Bereich, mit denen zur Budgetkonsolidierung beigetragen werden soll, haben wir bereits ausführlich berichtet (ASoK 2000, 393 und 441). Unsere Berichte bezogen sich auf die Regierungsvorlagen und einen umfassenden Abänderungsantrag der Regierungskoalition. Der Nationalrat hat die so abgeänderte Vorlage im Wesentlichen unverändert beschlossen (BGBl. I Nr. 142/2000).
Neben dem Verweis auf unsere bisherige Berichterstattung sollen hier noch zwei – insbesondere für die arbeitsrechtliche Praxis relevante – Ergänzungen geboten werden.