Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Austritt wegen Gesundheitsgefährdung
1. Die Gefährdung der Gesundheit des Angestellten bei Fortsetzung einer bestimmten Tätigkeit ist ein Dauerzustand, auf den er sich jederzeit zur Rechtfertigung einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berufen kann.
2. Wenn im gegenständlichen Fall die Arbeitnehmerin, unmittelbar nachdem ihr im November 2016 die Dauerhaftigkeit ihres Zustands klar geworden war, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses aufnahm und dieser ebenfalls im November 2016 über die genaue Erkrankung der Arbeitnehmerin informiert war, hätte diesem bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt sein müssen, dass die Arbeitnehmerin nicht mehr in seine Kanzlei zurückkehren werde. Ein Treuepflichtverstoß durch die Arbeitnehmerin liegt nicht vor, ebenso wenig ein Fall, in dem sich ein Arbeitnehmer trotz Kenntnis von der Unmöglichkeit der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses im Krankenstand verstecke, wodurch dem Arbeitgeber das Recht auf Entlassung des Arbeitnehmers wegen Arbeitsunfähigkeit nach § 27 Z 2 AngG genommen werde.
3. Soweit die Arbeitnehmerin auch kein Verhalten gesetzt hat, das dem Arbeitgeber die Annahme erlaubt hätte, sie sei von ihrem Austrittsrecht zurüc...