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OGH: Insolvenz Arbeitgeber
• Werden einem insolventen Arbeitgeber von einem Dritten Mittel zur Zahlung der offenen Entgeltansprüche der Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt, so erwirbt dieser damit weder Ansprüche gegen die Arbeitnehmer noch aus solchen Ansprüchen abgeleitete Ansprüche gegen den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds, sondern nur eine Konkursforderung gegen den Gemeinschuldner. – (§ 7 Abs. 6 a IESG i. d. F. des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 1994)
( 8 Ob S 314/99 f)