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IRZ 12, Dezember 2020, Seite 563

Die Bedeutung der EU-Taxonomie-Verordnung für die Berichterstattung von Kreditinstituten

Joachim Krakuhn, Klaus Hoffmann und Sebastian Lothholz

Die Taxonomie-Verordnung ist ab dem anzuwenden. Kreditinstitute müssen die daraus resultierenden Anforderungen daher für die einzelnen Vermögenswerte in ihren Portfolien umsetzen. Die Anwendung der Klassifizierung ist komplex und erfordert zahlreiche Daten, die bisher weder erhoben werden noch in Systemen vorhanden sind. Diese Herausforderung wird durch die sukzessive Aufnahme weiterer Umweltziele in die Taxonomie erweitert. Sofern noch nicht erfolgt, sollten betroffene Banken daher ihre Umsetzung zur Taxonomie-VO unmittelbar aufnehmen.

1. Hintergründe der EU-Taxonomie-Verordnung und Reporting-Relevanz

Die klimatische Entwicklung mit immer häufiger auftretenden ökologischen Extremereignissen, wie bspw. verheerenden Buschbränden in Australien oder kontinuierlich steigenden Temperaturen und regelmäßigen Hitzerekorden, zeigen die aktuellen Auswirkungen des Klimawandels.

Um die Erderwärmung zu begrenzen, hat sich die Europäische Union am , ausgehend vom Pariser Klimaschutzabkommen, auf das Ziel verständigt, die gesamtwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40% im Vergleich zu 1990 zu reduzieren (Beschluss (EU) 2016/1841) bzw. bis 2050 eine kl...

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