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Die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften
• Die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften
Artikel von Maria Kaun: ASoK 7/2000, 239 – 241
Der Artikel handelt u. a. von den Saisonarbeitskräfteverordnungen für den Fremdenverkehr und die Land-/Forstwirtschaft inklusive praktischer Tipps.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf eine Änderung des Fremdengesetzes 1997 (BGBl. I Nr. 34/2000 v. ). Dieses Gesetz enthält u. a. eine Erhöhung der Geltungsdauer für Beschäftigungsbewilligungen für kurzfristige Saisonbeschäftigungen (Landwirtschaft, Fremdenverkehr) von vier auf sechs Wochen und normiert einen eigenen Erntehelferstatus. Erntehelfer: Eintragung im Reisedokument durch AMS, gesonderter Aufenthaltstitel ist nicht erforderlich, ASVG-Pflichtversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung.