Praxishandbuch VStG I Verwaltungsstrafgesetz
1. Aufl. 2025
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S. 1724. Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten
4.1. Einleitung
Seit sind die VwG der Länder die Rechtsmittelinstanz in Verwaltungsstrafsachen. Sie haben die Unabhängigen Verwaltungssenate abgelöst.
Die VwG erkennen über Beschwerden
gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit;
gegen AuvBZ wegen Rechtswidrigkeit;
wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde.
Daneben können durch Bundes- oder Landesgesetz sonstige Zuständigkeiten der VwG zur Entscheidung bspw über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze vorgesehen werden.
Neben den VwG der Länder bestehen ein als Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zu bezeichnendes VwG des Bundes und ein als Bundesfinanzgericht (BFG) zu bezeichnendes VwG des Bundes für Finanzen.
Das BVwG ist grundsätzlich für jene Materien zuständig, die in der Vollzugskompetenz des Bundes liegen und unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden. Es ist zB bei Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), des Fernmeldebüros (dem die Generalkompetenz für im Telekommunikationsgesetz 2021 vorgesehene Amtshandlungen zukommt [§ 192 Abs 3 TKG 2021]; zB weg...