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Nigischer

Praxishandbuch VStG I Verwaltungsstrafgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5170-5

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Praxishandbuch VStG I Verwaltungsstrafgesetz (1. Auflage)

S. 24911. Schriftsatzmuster

11.1. Rechtfertigung

11.1.1. Vorbemerkungen

Adressatin der Rechtfertigung ist die Bezirksverwaltungsbehörde oder die sonst sachlich zuständige Verwaltungsbehörde, von der zur Rechtfertigung aufgefordert wird.

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, im Vorfeld der Rechtfertigung eine Fristerstreckung zu beantragen. Dies ist insb dann empfehlenswert, wenn sich der Parteienvertreter in eine Causa erstmals einarbeiten muss und die übliche Rechtfertigungsfrist von zwei Wochen aufgrund des Aktenumfangs dafür nicht ausreicht.

Sachverhaltsbezogenes Vorbringen wird im Idealfall mit entsprechenden Beweisen untermauert. Urkunden können im Zuge der Rechtfertigung vorgelegt werden. Die Einvernahme von Zeugen wäre zu beantragen. Sofern verfügbar, sollten im Zuge der Beantragung ladungsfähige Anschriften der begehrten Zeugen angegeben werden.

Das Rechtsschutzziel des Beschuldigten kann durch einen Primärantrag und einen oder mehrere Eventualanträge priorisiert werden.

So ist es häufig sinnvoll, dass

  • (primär) die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens (zB gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG),

  • in eventu die Einstellung wegen Geringfügigkeit (gemäß § 45 Abs 1 Z 4 VStG),

  • in eventu die Einstellu...

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