Praxishandbuch VStG I Verwaltungsstrafgesetz
1. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 24911. Schriftsatzmuster
11.1. Rechtfertigung
11.1.1. Vorbemerkungen
Adressatin der Rechtfertigung ist die Bezirksverwaltungsbehörde oder die sonst sachlich zuständige Verwaltungsbehörde, von der zur Rechtfertigung aufgefordert wird.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, im Vorfeld der Rechtfertigung eine Fristerstreckung zu beantragen. Dies ist insb dann empfehlenswert, wenn sich der Parteienvertreter in eine Causa erstmals einarbeiten muss und die übliche Rechtfertigungsfrist von zwei Wochen aufgrund des Aktenumfangs dafür nicht ausreicht.
Sachverhaltsbezogenes Vorbringen wird im Idealfall mit entsprechenden Beweisen untermauert. Urkunden können im Zuge der Rechtfertigung vorgelegt werden. Die Einvernahme von Zeugen wäre zu beantragen. Sofern verfügbar, sollten im Zuge der Beantragung ladungsfähige Anschriften der begehrten Zeugen angegeben werden.
Das Rechtsschutzziel des Beschuldigten kann durch einen Primärantrag und einen oder mehrere Eventualanträge priorisiert werden.
So ist es häufig sinnvoll, dass
(primär) die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens (zB gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG),
in eventu die Einstellung wegen Geringfügigkeit (gemäß § 45 Abs 1 Z 4 VStG),
in eventu die Einstellu...