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iFamZ 1, Februar 2020, Seite 43

Vom Gesetz zum Case Law

Dringender Reformbedarf beim Ehegattenunterhalt

Astrid Deixler-Hübner und Martin Etzelstorfer

Unbestimmte Gesetzesbegriffe, die dadurch ermöglichte richterliche Rechtsfortbildung, uneinheitliche Rsp und die längst überholte Anknüpfung des Unterhalts an das Scheidungsverschulden sind die Ursachen einer unübersichtlichen und schwer vorhersehbaren Judikatur zum Ehegattenunterhalt. Eine gesetzliche Verankerung zumindest von Anhaltspunkten für die Unterhaltsbemessung, die Beseitigung des Verschuldensprinzips und damit einhergehend die Installation eines stark bedarfsorientierten nachehelichen Unterhaltsrechts könnten dagegen Abhilfe schaffen.

I. Grundlegendes

Das Ehegattenunterhaltsrecht ist im besonderen Ausmaß von unbestimmten Gesetzesbegriffen geprägt. Das hat zunehmend zu einem parallelen System einer Rechtsfortbildung nach Richterrecht geführt, wobei sich dieses immer weiter vom Gesetzeswortlaut entfernt hat. Dazu kommt, dass sich die Judikatur nicht in ein stringentes System einfügt, sondern diese zunehmend uneinheitlich und damit nicht vorhersehbar ist. Dieser Umstand führt zu Rechtsunsicherheit und hinterlässt mitunter den Eindruck der Beliebigkeit der Entscheidungen. Dazu kommt, dass sich der nacheheliche Unterhaltsanspruch in erster Linie am Verschuldensausspruch orienti...

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