Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 10, Oktober 1999, Seite 306

Pflegegeld exportpflichtig?

LG Feldkirch faßt Vorlagebeschluß an den EuGH

Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold

Gemäß § 3 Abs. 1 BPGG haben nur Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, Anspruch auf Pflegegeld. Die Vereinbarkeit dieser Regelung mit der VO 1408/71 (EWG) ist in Österreich schon seit längerer Zeit strittig. So habe ich mehrfach die Auffassung vertreten, Pflegegeld sei exportpflichtig, da es keine beitragsunabhängige Sonderleistung darstelle . Mit dieser Auffassung habe ich zum Teil Zustimmung erfahren, bin aber überwiegend auf Ablehnung gestoßen . Seit Beginn dieser Diskussion und insbesondere nach den Entscheidungen des EuGH zu einer britischen Behindertenbeihilfe und zum deutschen Pflegegeld warteten Betroffene sowie eine interessierte Öffentlichkeit darauf, daß auch zum Exportverbot des österreichischen Bundespflegegeldes ein Vorlageverfahren vor dem EuGH angestrengt werden würde. Dieser Fall ist nun eingetreten. Am reichte das Landesgericht Feldkirch seinen Beschluß vom (33 Cgs 7/99b) als Ersuchen um Vorabentscheidung beim EuGH ein. Unter der Rechtssachennummer C-215/99 wurde dieses Ersuchen in das Register des Gerichtshofes eing...

Daten werden geladen...