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Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2025

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5090-6

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Melhardt - Umsatzsteuer-Handbuch 2025

§ 18a Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister

UStR zu § 18a:


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Rz
1. Allgemeines
2. Begriffs- und Ortsbestimmungen
2.1. Begriffsbestimmungen
2.2. Ortsbestimmungen
3. Ausnahmen
4. Aufzeichnungs-, Übermittlungs- und Aufbewahrungspflichten

1. Allgemeines

2599

Ab besteht für Zahlungsdienstleister die Verpflichtung, hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen zu führen, aufzubewahren und solche Zahlungen an die Verwaltungen der Mitgliedstaaten zu melden. Dies gilt für Zahlungsdienstleister, deren Herkunfts- oder Aufnahmemitgliedstaat Österreich ist. Die Mitgliedstaaten haben die gesammelten Informationen an eine europäische Datenbank, das zentrale elektronische Zahlungsverkehrssystem (Central Electronic System of Payment Information - CESOP), zu übermitteln, wo sie zentralisiert gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen werden.

2. Begriffs- und Ortsbestimmungen

2.1. Begriffsbestimmungen

2599a

Für die nähere Bestimmung der unter die Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten fallenden Vorgänge ist primär auf Begriffe, die im Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018), BGBl. I Nr. 17/2018 idgF, definiert werden,...

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