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ASoK 8, August 1999, Seite 242

„Pflichtversicherung" oder „Versicherungspflicht" für die selbständig erwerbstätigen Mitglieder der Kammern der Freien Berufe ab 1. 1. 2000?

24. GSVG- und 57. ASVG-Novelle konkretisieren die Umsetzung des „opting out" für den Bereich der Selbstversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Werner Sedlacek

Mit dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 (ASRÄG 1997) wurden im Rahmen der Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Sozialversicherung auch die selbständig erwerbstätigen Mitglieder der Kammern der Freien Berufe – soweit sie noch nicht pflichtversichert sind – in die GSVG-Pflichtversicherung einbezogen, allerdings erst mit Wirkung ab und mit der Möglichkeit, diese Pflichtversicherung gegen eine Versicherungspflicht mit drei verschiedenen Optionen einzutauschen, wenn die jeweilige Kammer dies für den gesamten von ihr vertretenen Berufsstand beantragt .

Seit etwa Mitte des Jahres 1998 haben intensive Gespräche der Kammern der Freien Berufe insbesondere mit dem BMAGS, der SVA der gewerblichen Wirtschaft und dem Versicherungsverband unter Führung der Austria-Collegialität zur Umsetzung der mit § 5 GSVG gesetzlich eingeräumten „Opting-out"-Möglichkeiten stattgefunden. Ergebnis dieser Gespräche sind u. a. auch die 24. GSVG- und die 57. ASVG-Novelle.

Nachstehend soll nun der derzeit aktuelle Stand der gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen für die von den einzelnen Berufsständen – soweit nicht ohnehin schon erfolgt – bis spätestens zu treffenden Entsc...

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