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ASoK 7, Juli 1999, Seite 227

Novellen zur Sozialversicherung

Helmut Ivansits

Der parlamentarische Sozialausschuß wird sich am dieses Jahres mit einer Reihe von Regierungsvorlagen und Initiativanträgen zu Sozialversicherungsnovellen befassen. Im Mittelpunkt stehen dabei Gesetzesänderungen, die durch das sogenannte opting out von in gesetzlichen Interessenvertretungen organisierten freiberuflichen Erwerbstätigen notwendig geworden sind. Diese Möglichkeit des Hinausoptierens aus der Sozialversicherung wurde im Rahmen der Pensionsreform 97 beschlossen. Sie ist aber an zwei Bedingungen geknüpft: Die gesetzliche berufliche Vertretung – also nicht einzelne Freiberufler – muß die Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen. Der betreffende Berufsstand muß zudem eine anderweitige, für jedes Kammermitglied verbindliche Vorsorge aufgebaut haben (z. B. im Rahmen einer privaten Gruppenversicherung oder aus einer Selbstversicherung), die den Leistungen in der Sozialversicherung gleichartig oder zumindest annähernd gleichwertig ist.

Lediglich die Mitglieder der Österreichischen Apothekerkammer (Abteilung selbständige Apotheker) und die Mitglieder der Österreichischen Patentanwaltskammer bleiben weiterhin im FSVG in der PV pflichtversichert.

Der beschriebene Antrag ist bis ...

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