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ASoK 5, Mai 1999, Seite 165

Gesetzesentwurf über die Umsetzung der EG-Richtlinie zum Elternurlaub und die Flexibilisierung im Karenzrecht

Ingrid Moritz

Am wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein mit den Sozialpartnern akkordierter Gesetzesentwurf zum Mutterschutzgesetz (MSchG) und Eltern-Karenzurlaubsgesetz (EKUG) im Ministerrat behandelt. Mit dem Gesetzesentwurf erfolgt die Umsetzung der Richtlinie 96/34/EG über den Elternurlaub, welche bis spätestens in innerstaatliches Recht adaptiert werden muß. Darüber hinaus sind im Entwurf Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung (1998) zur Erleichterung der Rückkehr ins Arbeitsleben (Leitlinie 18) sowie die Flexibilisierung der Karenzzeit, auf die sich die Bundesregierung in Bad Aussee () geeinigt hat, berücksichtigt.

Umsetzung der Elternurlaubs-Richtlinie

• Väter haben nach geltender Rechtslage nur dann Anspruch auf Karenzurlaub, wenn die Mutter wegen Erwerbstätigkeit nicht selbst das Kind betreut. Väter sollen in Hinkunft einen eigenständigen – von der Erwerbstätigkeit der Mutter unabhängigen – Anspruch auf Karenzurlaub erhalten. Das Vorrecht der Mutter auf Karenzurlaub bleibt bestehen.

• Adoptiveltern haben Anspruch auf Karenzurlaub von mindestens sechs Monaten, auch wenn die Adoption des Kindes kurz vor bzw. erst nach dem zweiten Geburtstag erfolgt ist.

Flexibilisierung der Kare...

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