zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 4, April 1999, Seite 139

OGH: Arbeitszeit / Änderung der Lage

Mit der Bestimmung des § 19 c Abs. 2 Z 4 AZG, wonach der Änderung der Lage der Normalarbeitszeit keine Vereinbarung entgegenstehen darf, wollte der Gesetzgeber zum Ausdruck bringen, daß selbst bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 19 c Abs. 2 AZG der Arbeitgeber an die vertragliche Grundlage gebunden ist und eine Änderung der Lage der Arbeitszeit auch bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur zulässig ist, wenn dies in der Vereinbarung über die Lage der Arbeitszeit ausdrücklich vorgesehen ist. – (§ 19 c Abs. 2 AZG)

( 9 Ob A 187/98 k

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Mitarbeiterin der Personalabteilung eines österreichischen Kreditinstitutes.
Daten werden geladen...