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ASoK 11, November 1998, Seite 379

Gesetzesentwurf für die Angleichung der Rechte der Arbeiter an jene der Angestellten

Dr. Christoph Klein

Im Oktober haben die Sozialpartner Gespräche über einen vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgelegten Entwurf aufgenommen, der die arbeitsrechtliche Stellung der Arbeiter im wesentlichen mit der Rechtsstellung der Angestellten vereinheitlichen soll. Der Entwurf greift eine schon aus früheren Angleichungsschritten (vgl. insbesondere das Urlaubsgesetz) bekannte Regelungstechnik auf: Ein Gesetz (in diesem Fall das sogenannte Arbeitsverhältnisgesetz) regelt die Rechtslage auf jenen Sachgebieten, in denen in Zukunft einheitliches Recht für Arbeiter und Angestellte gelten soll, unter Verwendung des gemeinsamen Begriffes „Arbeitnehmer", daneben bleibt aber das Angestelltengesetz (AngG) in seinen restlichen Teilen - das sind wegen des relativ umfassenden Regelungsspektrums im Arbeitsverhältnisgesetz nicht mehr sehr viele - als eigener juristischer Anknüpfungs- und Identifikationspunkt der Gruppe der Angestellten erhalten.

Der Entwurf zum Arbeitsverhältnisgesetz stellt sich überblicksweise so dar:

Geltungsbereich: umfassend für Angestellte und Arbeiter. Ausgenommen sind nur Landarbeiter, Arbeitnehmer, auf die das Schauspielgesetz anzuwenden ist, Hausgehilfen und Hausangestellte, Hausbesorger, Lehrling...

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