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iFamZ 1, Februar 2020, Seite 25

Clearing im neuen Erwachsenenschutzrecht

Rechtsfragen und Erfahrungen in der Zusammenarbeit zwischen Gericht und Erwachsenenschutzverein

Robert Müller

Abklärungen durch den Erwachsenenschutzverein wurden durch das 2. ErwSchG in den Möglichkeiten erheblich erweitert und in ihrer Bedeutung deutlich aufgewertet. Die veränderte Rechtslage und die Intensivierung der Zusammenarbeit hat eine Reihe offener Fragen aufgeworfen. Mit dem folgenden Beitrag soll – im Sinne einer Verbesserung und Weiterentwicklung dieser wichtigen Schnittstelle – versucht werden, diese Fragen einer koordinierten Klärung zuzuführen.

I. Zahlen aus dem Zeitraum bis :

Von den insgesamt 16.545 Clearings, die im Zeitraum zwischen und vom VertretungsNetz abgeschlossen wurden, betrafen

  • 9.054 Fälle (55 %) ein Verfahren auf Bestellung,

  • 5.788 Fälle (35 %) ein Verfahren auf Erneuerung,

  • 464 Fälle (3 %) ein Verfahren auf Erweiterung oder Einschränkung,

  • 437 Fälle (3 %) ein Verfahren auf Beendigung,

  • 508 Fälle (3 %) ein Verfahren auf Anordnung eines Genehmigungsvorbehalts und

  • 169 Fälle (1 %) ein Verfahren auf Genehmigung einer dauerhaften Wohnortänderung.

Damit zeigt sich, dass den überwiegenden Teil, nämlich gut 90 %, die obligatorischen Clearingaufträge ausmachen und von der Möglichkeit der fakultativen Clearingaufträge seitens der Gerichte nur in ausgewählten Einzelfällen Gebrau...

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