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Anspruch des in Deutschland lebenden Vaters auf österreichisches Kinderbetreuungsgeld
iFamZ 2020/23
Art 68 VO (EG) 883/2004
Nach dem , Moser, hat Österreich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld als Ausgleichszahlung an einen mit dem Kind in Deutschland lebenden Vater, der nur in Deutschland erwerbstätig war, zu leisten, wenn die Mutter des Kindes als Grenzgängerin in Österreich beschäftigt war. Die Höhe der Ausgleichszahlung ist nach dem vom Vater in seinem Beschäftigungsstaat (Deutschland) tatsächlich erzielten Einkommen zu bemessen.