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Mindestentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer nach dem LSD-BG bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen
Nach § 3 Abs 2 LSD-BG hat ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich, dessen Arbeitgeber keinen Sitz in Österreich hat und nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft in Österreich ist, zwingend Anspruch auf jenes gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt, das am Arbeitsort vergleichbaren Arbeitnehmern von vergleichbaren Arbeitgebern gebührt. Doch wie wird dieses zwingend zustehende Mindestentgelt ermittelt? In seiner Entscheidung zu 8 ObA 55/24g vom hat der OGH klargestellt, dass bei der Ermittlung des zwingend zustehenden Mindestentgelts auf jenen fachlich in Frage kommenden Kollektivvertrag abzustellen ist, dem der ausländische Arbeitgeber in Österreich unterliegen würde. Es ist daher zu prüfen, welche Gewerbeberechtigung der ausländische Arbeitgeber hätte, wenn er das Gewerbe in Österreich rechtmäßig ausüben würde.
Beschäftigt ein Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich, der nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft in Österreich ist, einen Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich, so hat dieser Arbeitnehmer gemäß § 3 Abs 2 LSD-BG zwingend Anspruch auf jenes gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvert...