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Mischnutzung eines Laptops zur beruflichen Nutzung
Der VwGH (, Ra 2023/15/0073) hatte sich mit einem Fall der Frage des Ausmaßes der beruflichen Nutzung eines privat angeschafften Wirtschaftsgutes, diesfalls eines Laptops, auseinanderzusetzen. Der Gerichtshof hat aufgezeigt, dass es für eine taugliche Sachverhaltsfeststellung ungenügend ist, bloße Möglichkeiten anzuführen.
Sachverhalt und Verfahrensgang
Die Steuerpflichtige hat in ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2017 einen privat angeschafften Laptop samt Zubehör als Werbungskosten angesetzt. Das Ausmaß der beruflichen Nutzung wurde mit 95 % angegeben. Das Finanzamt erließ einen Einkommensteuerbescheid, der nur 60 % als berufliches Ausmaß berücksichtigte.
In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde wurde vorgebracht, dass aufgrund einer Rückenoperation ein ultraleichtes Gerät angeschafft und verwendet wurde, um die für den Beruf nötigen Arbeiten aus nichtselbständiger Tätigkeit als Historikerin, wie Bibliotheksarbeiten, Archivreisen, Archivarbeiten, Dissertationsarbeiten erledigen zu können. Der vom Arbeitgeber bereitgestellte Laptop war nämlich zu schwer. Für Privatzwecke würde eine Desktop-Lösung in der Wohnung verwendet werden, was jederzeit durch Lokalaugensch...