Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 4, April 2025, Seite 9

Entfall der Folgeprovisionen bei berechtigter Entlassung

Thomas Rauch

In der Versicherungsbranche übliche Folgeprovisionen gebühren (mangels abweichender Vereinbarung) vom jeweiligen Zahlungseingang und sind nicht an den aufrechten Bestand des Arbeitsverhältnisses gebunden. Die Regelung, dass der Anspruch auf die Provision erst mit der Zahlung des Kunden (auch wenn diese nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses erfolgt) entsteht, ist zulässig (Nachprovision). Aufgrund der dispositiven Natur der gesetzlichen Regelungen zum Anspruch auf Provisionen nach § 10 AngG können für den Provisionsverdienst auch vom Gesetz abweichende Bestimmungen zum Provisionserwerb und zur Provisionsfälligkeit getroffen werden. Dabei ist aber die Sittenwidrigkeitsgrenze zu beachten (§ 879 ABGB). Eine kollektivvertragliche Norm, wonach der Anspruch auf die ...

Daten werden geladen...