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PV-Info 4, April 2025, Seite 5

Kollektivvertragliche Lohnerhöhung für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2025

Rudolf Grafeneder

Beim diesjährigen Lohnabschluss des Kollektivvertrags für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe (im Folgenden: KV) kommt es neben einer prozentmäßigen Lohnanpassung auch zu einigen Änderungen im Rahmenrecht. Dieser Beitrag erläutert die eingeführten Neuerungen.

Erhöhung der Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen

Die Kollektivvertragspartner haben sich für einen Kollektivvertragsabschluss auf zwei Jahre geeinigt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen werden jeweils für eine Laufzeit von zwölf Monaten

  • mit um 2,7 % und

  • mit um den Verbraucherpreisindex (VPI)

erhöht. Für die Höhe des Verbraucherpreisindex wird die durchschnittliche Veränderung der von der Statistik Austria ausgewiesenen Werte für das Kalenderjahr 2025 zuS. 6 grunde gelegt. Bei der Errechnung der Lohnsätze findet die kollektivvertragliche Rundungsregelung Anwendung, das heißt, dass auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet wird.

Weiters bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht, das heißt, dass die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Ist-Lohn aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht ...

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