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PV-Info 4, April 2025, Seite 1

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Erhöhung der Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld

Nunmehr hat der Gesetzgeber doch noch die Zuverdienstgrenze zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld – rückwirkend ab 1. 1. 2025 – erhöht, sodass Eltern, die einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beziehen, (weiterhin) ein Entgelt in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze verdienen können, ohne dass mit diesem Entgelt die Zuverdienstgrenze überschritten wird. Die Zuverdienstgrenze (§ 9 Abs 3 und § 24 Abs 1 Z 3 KBGG) beträgt nun 8.600 € pro Jahr (BGBl I 2025/11, ausgegeben am ; 2024: 8.100 €).

Hinweis: Bislang gilt für die Zuverdienstgrenzen zum Kinderbetreuungsgeld keine automatische Valorisierung. Der Gesetzgeber ist daher genötigt, jährlich über eine Anpassung zu entscheiden. Das Regierungsprogramm 2025 – 2029 sieht im Kapitel „Familie, Jugend und Kin...

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